Das Liegenschaftskataster
Wir erläutern die Zusammenhänge!
Zu den obligatorischen Unterlagen bei einem Immobiliengeschäft gehört eine Flurkarte - und die erhalten Sie beim Liegenschaftskataster. Hier werden alle wichtigen Informationen zu sämtlichen Flurstücken, also Grundstücken, Parzellen sowie grundstücksgleichen Rechten, gesammelt. Diese Art der Registrierung wird schon seit langer Zeit betrieben, um eine belastbare Grundlage zur Besteuerung zu erhalten - und daran hat sich nicht viel geändert. Als Spezialisten für Grundbuch- und Katasterauszüge stellen wir Ihnen das Liegenschaftskataster etwas näher vor.
Das Liegenschaftskataster: flächendeckendes und informatives Register
Auch beim Liegenschaftskataster handelt es sich wie beim Grundbuch um ein öffentliches Register, zu dem jede Person mit einem berechtigten Interesse Zugang erhält. Dabei geht es in erster Linie um Flurkartenauszüge, die beispielsweise für die Erstellung eines amtlichen Lageplans zur Grundstücksteilung oder für ein Baugesuch benötigt werden. Im Liegenschaftskataster werden nämlich landesweit und flächendeckend sämtliche Flurstücke registriert. Doch das ist nicht alles, denn das Kataster besteht aus mehreren Teilen, in der Hauptsache sind das
- das Katasterbuchwerk,
- das Katasterzahlenwerk,
- das Katasterkartenwerk und,
- die Beschreibungen.
Der beschreibende Teil, also das Kataster- oder Liegenschaftsbuch und die Flur- oder Liegenschaftskarte, enthalten vielfältige Informationen zu den Flurstücken, wie zum Beispiel deren räumliche Lage, die Größe und Art der Nutzung sowie eventuell auf dem jeweiligen Flurstück befindliche Bauwerke. Doch eine Flur- oder Liegenschaftskarte lässt sich keineswegs mit einem Lageplan gleichsetzen, der ist nämlich um einiges detaillierter. Hier geht es vielmehr um besondere Informationen der Flurstücke, die im Laufe der letzten Jahre digitalisiert wurden: Die Automatische Liegenschaftskarte (ALK) hat die analoge Flur- oder Liegenschaftskarte abgelöst - so lassen sich viele Bearbeitungsvorgänge erheblich beschleunigen.
Die Historie: Liegenschaftskataster als Besteuerungsgrundlage
Die sprachliche Herkunft des Wortes Kataster lässt sich einerseits im Französischen verorten, aus dem das Wort cadastre in den deutschen Sprachraum gelangte. Doch etymologisch liegt die Wurzel im Griechischen: katástichon heißt so viel wie Liste, Geschäftsbuch oder eben Register. Für die Wortübernahme zeichnete ein mittellateinischer Rechtsbegriff verantwortlich, nämlich catastrum, das wiederum mit capitastrum verwandt ist - und dieses Wort steht für Kopfsteuerverzeichnis. Sie sehen schon, in welche Richtung das Ganze geht: Schon vor Jahrhunderten wurden Verzeichnisse zu Liegenschaften erstellt, um eine Besteuerungsgrundlage zu erhalten.
So wurden auch in Frankreich nach der Französischen Revolution alle Grundstücke vermessen und verzeichnet, um eine entsprechende Grundsteuer einführen zu können. Zuvor war der Staat mit seinem Ansinnen, ein Schätz- oder Deklarationssystem zur Erfassung der Flächen gescheitert - nicht zuletzt am Willen zur Steuerminderung der betroffenen Eigentümer. Doch ab 1798 startete die Vermessung, die auch die einst dem Adel und der Kirche gehörenden Grundstücke mit umfasste. Napoleon ging im Jahr 1808 sogar noch weiter, er ordnete für die Gebiete links des Rheins die allgemeine Parzellarvermessung an - und wieder ging es um eine genaue Erfassung für die Grundsteuer.
Diesem Vorgehen folge das Königreich Preußen im Jahr 1819 mit einer entsprechenden Instruktion. Von 1822 bis 1835 erfolgte eine Vermessung der westlichen Provinzen, wobei die von den Eigentümern der Grundstücke angebrachten Grenzmarkierungen als Grundlage dienten. Die Erfassung erfolgte im rheinisch-westfälischen Urkataster. Im Gegensatz dazu verzögerten die Ostprovinzen, die zu dieser Zeit noch vom Adel dominiert waren. Hier konnten die Vermessung und die Erfassung der Grundstücke erst ab Mai 1861 durchgesetzt werden - und zwar per Gesetz.
Das Liegenschaftskataster in der heutigen Zeit
Grundsätzlich obliegt das Vermessungsrecht den Ländern, die durchaus unterschiedlichen Regelungen zum Führen des Katasters folgen. Die Unterschiede zeigen sich in den jeweiligen Vermessungsgesetzen, -verordnungen und -erlassen. Einheitlich ist hingegen die Vorschrift, dass sämtliche Eintragungen oder Änderungen der im Liegenschaftskataster geführten Unterlagen auch dem zuständigen Grundbuch mitgeteilt werden müssen. Die Flurkarte gilt also als Nachweis der Lage eines Flur- oder Grundstücks und dient als Kartenvorlage zur Eintragung ins Grundbuch. Im Gegensatz zum Lageplan oder zur topografischen Karte bildet die Flurkarte meist keine Eigenheiten der Erdoberfläche ab.
Die Flurkarte konzentriert sich auf andere Fakten, wie beispielsweise
- sämtliche Flurstücke inklusive der Flurstücksbegrenzung und Flurstücksnummern
- die Gemarkungs- und Gemeindegrenzen
- eventuell vorhandene Bauwerke inklusive der Gebäudenummern und der Art der Nutzung
- die Nutzungsart des Bodens wie GFW - Gebäude- und Freifläche Wohnen
- Blattrahmen inklusive Flurnummer, Bezeichnung der Gemarkung sowie Maßstab und Herkunft
können durchaus noch weitere Informationen enthalten sein wie Informationen
- zum Eigentümer
- zu Grenz- und Vermessungspunkten
- zu Mauern, Zäunen und Hecken.
- topografischen Details wie Böschungen
Allerdings ist dies die Ausnahme.
Das Liegenschaftskataster: wichtige Informationen rund um das Grundstück
Was einst als Grundlage zur Besteuerung erhoben, mühsam vermessen und akribisch aufgezeichnet wurde, hat sich über die Jahrhunderte immer weiterentwickelt und liegt heute in digitalisierter Form vor: die Flurkarte. Bei jeder Immobilientransaktion muss eine aktuelle Version vorgelegt werden - angefangen bei Verkäufen oder Käufen, vor allem aber bei Bauvorhaben oder Grundstücksteilungen. Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, dass Sie den Auszug vom Liegenschaftskataster schnell und unkompliziert erhalten. An diesem Punkt kommen wir ins Spiel: Grundbuch Butler liefert Ihnen die Flurkarte innerhalb von 24 Stunden - Sie haben nur einen selbst erklärenden Bestellvorgang vor sich. Sollten Sie Fragen haben, dann stehen Ihnen unsere Spezialisten sehr gerne Rede und Antwort. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Nachricht - wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.